Die Platzordnung wird auch an die Campingmietverträge angehangen.
Unsere Touristikcampinggäste beachten bitte die ausgehängte Platzordnung die sichtbar im Schaufensterberreich der beiden Campinganmeldungen ausgehängt sind.
1.1. Das Fahrzeug gehört immer auf den eigenen Campingstellplatz.
Das Fahren mit dem PKW auf dem Platz ist nur im Schritttempo erlaubt. Motorräder und Mopeds dürfen nur geschoben werden. Wir bitten auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, besonders auf Kinder. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist das Befahren des Platzes verboten. Die später ankommenden Fahrzeuge sind dann vor dem Campingplatz auf dem Parkplatz abzustellen. In Ihrem eigenen Interesse, und vor allem der Ruhe wegen, soll das Einfahrtstor immer geschlossen sein. Unbefugten ist das Betreten des Platzes und der Sanitärräume verboten!
1.3. Offenes Feuer, außer Grillen ist untersagt.
1.4.Alle Gemeinschaftseinrichtungen
1.5. Hunde und Katzen dürfen auf dem Platz nur an der Leine geführt werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass andere Camper nicht belästigt werden.
Übernachtungsgäste 3,00€. Kinder bis
6 Jahren sind frei (Eltern und Kinder des Platzinhabers sind ebenfalls frei).
3.2. Feste Bauten und Anbauten dürfen nicht errichtet werden.
3.3. Auf einem Stellplatz darf nur ein Geräteschuppen bis 6 cbm
Bruttorauminhalt errichtet werden. Falls Sie noch andere Bauvorhaben vorhaben, erkundigen Sie sich bitte vorher beim Platzbesitzer.
3.4. Der Campingplatz ist immer in einem ordentlichen Zustand zu halten. Zäune sollen eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten. Der Rasen ist regelmäßig zu mähen, und Hecken und Bäume kurz zu schneiden. Falls der Rasen nicht kurz
gehalten wird, lassen wir ihn mähen, und stellen die Kosten dem Platzinhaber in
Rechnung.
3.5. Die zuständige Behörde verlangt, und wir selbst legen Wert darauf, dass nach Verlassen des Platzes dieser wirklich geräumt ist. Auf keinen Fall dürfen Bretter (Fußböden usw.) Laub oder sonstige Gegenstände auf dem Platz
bleiben. Falls verlegte Zementplatten (Steine) aufgenommen werden, ist diese Stelle mit Boden aufzufüllen und neu anzusäen.
1. Gelber Sack:
Kunststoffe und Styropor
2. Grauer Sack:
Weißblech (Dosen) und Alufolie
3. Glas nur in den Glascontainer
4. Altpapier und Pappe sind zu zerreißen und unten in der Garage
( am Strandhaus ) zu lagern
5. Restmüll (Hausmüll) gehört in
den auf dem Parkplatz
aufgestellten Müllcontainer
6. Grünabfälle
-Gras und Laub auf den Miststreuer
-Strauchwerk und Äste
auf den Anhänger
7. Sperrmüll
Zelte, Kühlschränke, Rasenmäher, Teppiche, Fahrräder, Balken, Bretter, Steine und Betonplatten sind nach Absprache mit dem Platzbesitzer gesondert zu entsorgen und zu bezahlen.
Soweit Einzelheiten in den vorstehenden Punkten nicht geregelt sind gelten die Platzordnung und die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmung der „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze” (Nds. GVBL. Nr. 14/1984).
5. Grünstreifen angrenzend an die Parzelle
In dem, um den Campingplatz verlaufenden, Grünstreifen darf keine Bepflanzung entfernt werden. Es dürfen keine Platten verlegt und keine Gerätehäuschen und Wohnwagen aufgestellt werden.
mit Boden wieder aufzufüllen und neu anzusäen. Alle Bäume und Pflanzen dürfen bei Aufgabe des Platzes nicht entfernt werden. Zäune, Platten, Rohrleitungen und Gerätehäuschen bleiben bis zur endgültigen Räumung und Abrechnung unser Eigentum. Niemand, auch
keine anderen Camper, ist
berechtigt sich Inventar auf
dem zu räumenden Platz befinden anzueignen.